Bei mir geht es mit rechten Dingen zu!

Hier finden Sie meine Vertragsmodalitäten, die wir gemeinsam ausgestalten!

Dienstvertrag

Zwischen: Auftraggeber                                   und: Beratung im Kontext, Dagmar Wiegel        

§ 1 Tätigkeit
1.  Der Vertrag bezieht sich auf  
eine Beratungsleistung                  /           eine Fortbildungsleistung

() Einzelcoaching/supervision                         () Einzelveranstaltung: Thema:
() Gruppencoaching/supervision                     () Seminar: Thema:
() Teamcoaching/supervision                          () Vortrag: Thema:
() Leitungscoaching/supervision                      () ..................                        
2.  Ziel der Beratung ist die berufliche Qualifizierung der Auftraggeberin /des Auftraggebers und/oder der von ihr/ihm benannten Personen:_________
3.  Die vereinbarte Leistung umfaßt _________ Einheiten zu je 60 Minuten.
4.  Die Beratung / Fortbildungsveranstaltung findet in den Räumen des Auftraggebers statt oder in von ihm zu organisierenden Räumen. Die terminliche Festlegung erfolgt jeweils nach Absprache. Ggf. organisiert die Auftragnehmerin Räumlichkeiten.

 
§ 2 Vergütung
1.  Die Auftragnehmerin erhält für eine Einheit zu 60 Minuten ein Honorar von € ____ .
Für Veranstaltungen von 5-8 Einheiten/Tag wird ein Honorar/Einheit von € ______ vereinbart.
2.  Darüber hinaus werden folgende Kosten für Aufwendungen der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt:
() Fahrkosten                       €______                                 () schriftl. Auswertung     €_____
() Fahrtzeitenentschädigung  €______                                 () Auswertungsgespräch  €_____
() Unterkunft / Verpflegung   €______                                 () Sonstiges                    €_____

Gesamt: € _____

Sämtliche Kosten verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer von 19%.

 3.  Mit den vereinbarten Honoraren und Kosten sind alle nicht näher vereinbarten Nebenarbeiten wie z.B. Nacharbeiten, abgegolten.
4.  Das Honorar für besondere Leistung ist vor der Leistungserbringung schriftlich zu vereinbaren.
5.  Das Honorar ist eine Bruttovergütung und umfaßt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Auftragnehmerin führt diese selbst ab.
6.  Die Vergütung erfolgt
() nach jeder Einheit                         () vierteljährlich
() monatlich                                     () halbjährlich
nach Erstellung einer Rechnung durch die Auftragnehmerin.
 
§ 3 Vertragsdauer
1.  Die erste Einheit findet statt am: ____ , um ____ Uhr .
2.  Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung voraussichtlich am: nach Vereinbarung . Beide Vertragsteile können ihn vorzeitig mit einer vierwöchigen Frist zu einem Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform. 

§ 4 Anschlußvertrag
Aus diesem Vertrag können keine weitergehenden Verpflichtungen abgeleitet werden. Ist nach gemeinsamer fachlicher Überlegung eine weitere Beratung/Fortbildung erforderlich, so wird ein neuer Vertrag abgeschlossen.
 
§ 5 AGB
Die umseitigen Geschäftsbedingungen sind Teil dieses Vertrages und gelten als vereinbart.
 
__________________________________________________________________________________________

Datum                          Auftraggeber                                                    Auftragnehmerin

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Tätigkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung.

§2 Beteiligung Dritter am Vertrag
Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, die ggf. von ihm/ihr benannten Personen, welche die Beratungsleistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluß dieses Vertrages zu beteiligen.

§3 Schweigepflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Einsichtnahme
1.  Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle von ihr während ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen und betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den/der AuftraggeberIn zu verwenden. Zur Weitergabe und Offenbarung einer solchen Information bedarf die Auftragnehmerin der vorherigen Zustimmung des/der AuftraggeberIn. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses so lange Stillschweigen zu bewahren, bis sie ohne einen Verstoß der Auftragnehmerin gegen ihre Schweigepflicht der Öffentlichkeit bekannt geworden ist.

2.  Die/der AuftraggeberIn stellt der Auftragnehmerin alle zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Es bleibt dem/der AuftraggeberIn vorbehalten, der Auftragnehmerin insoweit lediglich nur Einsicht zu gewähren.

3.  Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so daß insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.

4.  Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat die Auftragnehmerin sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren Aufbewahrung sie gemäß §3 verpflichtet ist, an den/die AuftraggeberIn herauszugeben. Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

 §4 Zahlungsfrist
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb 8 Tagen zahlbar.

 §5 Vorübergehende Verhinderung der Vertragsparteien
1.  Sagt die/der AuftraggeberIn einen Beratungstermin weniger als 72 Stunden vor seinem Beginn ab, ist das volle Honorar als Ausfallgebühr fällig.
2.  Sagt die Auftragnehmerin einen Beratungstermin ab, so ist unverzüglich ein neuer Termin von ihr anzubieten.

§6 Rücktritt
Tritt der/die AuftraggeberIn weniger als 14 Tage vor der ersten Beratungs- oder Fortbildungseinheit vom gesamten Vertrag zurück, so wird eine einmalige Ausfallgebühr von 10 % des Vertragswertes erhoben. Einer frühzeitigerer Rücktritt bleibt kostenfrei.
 
§7 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin.
 
§9 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
 
§10 Rechtsauswahl
Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Nach-oben-SymbolDrucker-Symbol